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   BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85   

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BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85 (https://dejure.org/1985,6731)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.1985 - 2 B 67.85 (https://dejure.org/1985,6731)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 1985 - 2 B 67.85 (https://dejure.org/1985,6731)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Dienstvergehen eines Beamten auf Probe - Verwirkung des Rechts zur Entlassung eines Beamten - Voraussetzungen einer Verwirkung - ...

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  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85
    Hiernach setzt die Verwirkung ein Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht (vgl. u.a. Urteile vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 49.60 - <ZBR 1962, 196>, vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 41.65 - und vom 26. November 1969 - BVerwG 6 C 11.65 - <DÖV 1970, 498>; Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Bd. 27, 143 = ZBR 1975, 146> und vom 18. Juli 1980 - BVerwG 2 B 57.79 -).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80

    Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) scheidet aus (BVerwGE 66, 19 [BVerwG 22.06.1982 - 2 C 44/80]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 42, Erl. 1, 2 a).

    Die Beantwortung der weiter von der Beschwerde bezeichneten Frage, ob das Maßnahmeverbot des Art. 4 BayDO (= § 14 BDO) auch bei Beamten auf Probe anwendbar ist, ergibt sich aus der bereits vom Verwaltungsgerichtshof herangezogenen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - <BVerwGE 66, 19> und - BVerwG 2 C 77.81 - <ZBR 1983, 159 - DÖD 1983, 19>).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 42.82

    Erforderlichkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten neben

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85
    Die Beantwortung der weiter von der Beschwerde bezeichneten Frage, ob das Maßnahmeverbot des Art. 4 BayDO (= § 14 BDO) auch bei Beamten auf Probe anwendbar ist, ergibt sich aus der bereits vom Verwaltungsgerichtshof herangezogenen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - <BVerwGE 66, 19> und - BVerwG 2 C 77.81 - <ZBR 1983, 159 - DÖD 1983, 19>).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81

    Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85
    Die Beantwortung der weiter von der Beschwerde bezeichneten Frage, ob das Maßnahmeverbot des Art. 4 BayDO (= § 14 BDO) auch bei Beamten auf Probe anwendbar ist, ergibt sich aus der bereits vom Verwaltungsgerichtshof herangezogenen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - <BVerwGE 66, 19> und - BVerwG 2 C 77.81 - <ZBR 1983, 159 - DÖD 1983, 19>).
  • BVerwG, 17.10.1967 - VI C 41.65

    Anspruch einer Witwe auf Witwengeld bei der Heirat eines pensionierten Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85
    Hiernach setzt die Verwirkung ein Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht (vgl. u.a. Urteile vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 49.60 - <ZBR 1962, 196>, vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 41.65 - und vom 26. November 1969 - BVerwG 6 C 11.65 - <DÖV 1970, 498>; Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 -
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 11.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85
    Hiernach setzt die Verwirkung ein Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht (vgl. u.a. Urteile vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 49.60 - <ZBR 1962, 196>, vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 41.65 - und vom 26. November 1969 - BVerwG 6 C 11.65 - <DÖV 1970, 498>; Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 -
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 49.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85
    Hiernach setzt die Verwirkung ein Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht (vgl. u.a. Urteile vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 49.60 - <ZBR 1962, 196>, vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 41.65 - und vom 26. November 1969 - BVerwG 6 C 11.65 - <DÖV 1970, 498>; Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 -
  • BVerwG, 18.07.1980 - 2 ER 403.79

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts

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